Die Geschichte der Sternenkinder
Ursprünglich wurden Kinder – die vor, während oder kurz nach der Geburt starben – als Sternenkinder bezeichnet. Bereits 1994 wurde auf Drängen der Elterninitiative Regenbogen und den vielen engagierten Eltern das Personenstandsrecht geändert (von 1000 Gramm auf 500 Gramm Gewicht abgesenkt). Dabei ging es um die Grenze zwischen rechtlicher Existenz und Nichtexistenz eines Kindes.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren diese Kinder rechtlich nicht existent – unvorstellbar für die Familien dieser Kinder. Die Begriffe Fehlgeburt und Totgeburt verdeutlichen in keinster Weise die Bedeutung dieser kleinen Kinder. Die Bindung, die Eltern schon lange vor der Geburt zu ihrem Kind haben, ihre Wünsche, Pläne und Hoffnungen für das Leben mit dem Kind blieben unberücksichtigt. Eine unvorstellbare Trauer begleitete diese Familien. Das Wort Sternenkinder gibt den Kindern, den Raum, der ihnen zusteht und lenkt den Fokus auf das Kind. Dem liegt die Idee zugrunde, dass diese kleinen Kinder „den Himmel“ (poetisch: die Sterne) „erreicht haben, noch bevor sie das Licht der Welt erblicken durften“. Ende 2009 reichte das Elternpaar Martin eine Petition (Kinder von weniger als 500 Gramm personenstandsrechtlich zu erfassen – als Person anzuerkennen und bestatten zu dürfen) an den Petitionsausschuss ein. Dieser Petition schlossen sich 40 000 Personen an.
Die Sternenkinder
Im Mai 2013 trat das Gesetz in Kraft. Aufgrund einer immer umfangreicheren Berichterstattung und den vielen engagierten Eltern und deren Familien ist der Begriff Sternenkinder mittlerweile fester Bestandteil des Sprachgebrauchs. Von Sternenkindern hört man immer dann, wenn ein Kind stirbt – unabhängig von Größe, Alter, Gewicht und dem Zeitpunkt des Sterbens. Sternenkinder gehören zu unseren Leben dazu – in unseren Herzen und seit einiger Zeit nun auch ganz offiziell.